ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kanalsanierung 24 AG, Eichlistrasse 19, 5506 Mägenwil, Schweiz, und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber» genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese von der Kanalsanierung 24 AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.

2.     Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Kanalsanierung 24 AG über den Bezug von Produkten und/oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Alternativ kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde die Dienstleistungen der Kanalsanierung 24 AG in Anspruch nimmt. Ein Vertragsabschluss kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Die Firma behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.     Angebotsgültigkeit und Preise

3.1. Angebote der Firma sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

3.2. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie weiterer anfallender Steuern und Entsorgungs- oder Versandkosten angegeben. Die Firma behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.3. Pauschalangebote können nur aufgrund zeitnaher Angaben offeriert werden (SIA 117). Unvorhergesehene Arbeiten und Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten, wenn diese für die Firma bei der Kalkulation nicht eindeutig ersichtlich und bekannt waren. Arbeiten, bei denen der Aufwand des Unternehmens nicht eindeutig kalkuliert werden kann, werden immer in Regie ausgeführt. Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Die angegebenen Preise und Zeitaufwände richten sich nach Erfahrungswerten.

3.4. Mehraufwendungen, die für eine fachgerechte Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, werden durch die Firma ausgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Preisabweichungen von mehr als 10% der ursprünglichen Angebotssumme wird die Zustimmung des Kunden vor Fortführung der Arbeiten eingeholt. Aufwandsabweichungen unterhalb der 10%-Marke werden ohne Zustimmung des Kunden ausgeführt, um einen reibungslosen Ablauf ohne Unterbrechungen zu gewährleisten. Mehraufwendungen werden durch Fotonachweise dokumentiert, sofern dies möglich ist.

3.5. Folgende zusätzliche Leistungen gehen zu Lasten des Kunden:

  • Umstellung von Installationen, die nicht vorhersehbar waren
  • Massnahmen bei Schnee, darunter Räumung und Enteisung
  • Massnahmen bei Temperaturen unter 5°C wie das Betreiben von Heizanlagen und Heizzelten
  • Sicherung und Umleitung von Wasser bei Regenwetter
  • Einholen von Fahrtbewilligungen, Nach- und Sonntags-Fahrbewilligungen
  • Zulagen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Sonntagen, Nacharbeiten etc.)
  • Schutzzulagen wie Einweg-Schutzanzüge und Masken bei stark verschmutzter Umgebung und wo die SUVA-Vorschriften dies verlangen

4.     Zahlungsbedingungen

4.1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

4.2. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von CHF 50.– pro Mahnung erhoben. Nach erfolgloser Mahnung wird der Kunde betrieben. Die Firma behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen.

4.3. Die Kosten für fehlerhafte Rechnungsstellungen aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden betragen CHF 50.–. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen oder geteilte Rechnungsstellungen, sofern kein Verschulden bei der Firma liegt.

5.     Pflichten der Firma

5.1. Lieferung / Liefertermine Die Lieferung bzw. Ausführung erfolgt innerhalb der beim Kauf oder Vertragsabschluss genannten Frist nach Auftragseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung oder Ausführung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma unverzüglich informiert und ein neues Ausführungs- oder Lieferdatum wird vereinbart. Sollte die Firma aufgrund eines unvorhergesehenen Personalausfalls oder eines Defekts an Geräten den Ausführungstermin verschieben müssen, wird der Kunde umgehend informiert und ein neuer Termin vereinbart. Die Firma übernimmt keine Haftung für etwaige Kosten oder Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund der Verschiebung entstehen.

5.2. Dienstleistungserbringung Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Sitz der Firma als Erfüllungsort.

6.     Pflichten des Kunden und vorbereitende Arbeiten

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Durchführung der Arbeiten zu ermöglichen. Dies umfasst den Zugang zu den Arbeitsbereichen sowie das Bereitstellen notwendiger Informationen, Unterlagen und Materialien. Die in der Offerte oder deren Anlage enthaltenen Forderungen und Arbeiten sind zu leisten.

Folgende bauliche Maßnahmen sind unter anderem rechtzeitig vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber auszuführen:

  • Geeignete Zufahrten für einen Transporter (2-Achs)
  • Bereitstellen der erforderlichen Installationsplätze und Parkplätze unmittelbar am Ausführungsobjekt (maximal 50 m Entfernung)
  • Maßnahmen zur Sperrung der Wasserbenutzung während dem Arbeitszeitraum
  • Sicherstellung, dass bei Kanalarbeiten der Start- oder Endpunkt je Leitung/Haltung zugänglich ist. Einstiegsschächte müssen mind. Ø800 mm oder Ø600 mm und nicht tiefer als 1 m sein (kleinere oder andersartige Bauwerke müssen vorab gesondert angegeben und vertraglich vereinbart werden)
  • Abdeckungen und Schutzwände
  • Sicherung des Arbeitsplatzes gegen mögliche Schäden durch Wasser, Druck oder andere Einflüsse

Der Kunde trägt die volle Verantwortung auch für Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Vorkehrungen entstehen.

6.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und alle beteiligten Personen rechtzeitig informiert sind.

7.     Rücktritt

7.1. Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Bei Kündigung ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber steht der Kanalsanierung 24 AG eine Entschädigung in Höhe von 20% des Auftragswertes zu.

7.2. Im Falle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Kriegen oder staatlichen Eingriffen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag anzupassen oder zu beenden. Tritt ein solcher Fall ein, wird der betroffene Vertrag um die Dauer der höheren Gewalt verlängert. Dauert die höhere Gewalt länger als einen Monat, kann der Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden.

7.3. Absage durch den Kunden: Sollte der Kunde einen bereits terminierten Auftrag absagen, gelten folgende Stornogebühren:

  • Bei einer Absage mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Termin entstehen keine Kosten.
  • Bei einer Absage innerhalb von 5 Arbeitstagen vor dem Termin wird eine Stornogebühr von CHF 500.– erhoben.
  • Bei einer Absage innerhalb von 2 Arbeitstagen vor dem Termin wird eine Stornogebühr von CHF 1000.– erhoben.

7.4. Nichtdurchführung am Tag der Sanierung: Kann die Sanierung am vorgesehenen Termin ohne Verschulden der Firma nicht durchgeführt werden, werden die dadurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von CHF 1500.– dem Kunden in Rechnung gestellt.

8.     Abnahme

8.1. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, gilt die Leistung der Firma 10 Tage nach Übermittlung der Dokumentation oder Rechnung als abgenommen, sofern innerhalb dieser Frist keine Mängel schriftlich gerügt werden.

8.2. Etwaige Mängel müssen der Firma unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Abnahme, schriftlich angezeigt werden. Mängelanzeigen sind per Einschreiben an die in der Rechnung angegebene Adresse zu richten. 

9.     Gewährleistung

9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß SIA 118. Der Kunde hat das Recht auf Reparatur oder Ersatz des mangelhaften Produkts. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises.

9.2. Gewährleistungsansprüche entfallen bei unsachgemäßer Nutzung oder eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

9.3. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen.

10. Informationspflicht

10.1. Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische, bauliche oder sonstige Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit diese für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind.

10.2. Der Kunde muss die Firma rechtzeitig über alle relevanten technischen oder baulichen Besonderheiten informieren, die die Ausführung der Arbeiten beeinflussen könnten. Dies umfasst insbesondere Änderungen an den baulichen Gegebenheiten oder besondere Vorschriften am Arbeitsort, die vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden müssen.

10.3. Der Kunde hat alle direkt und indirekt beteiligten und betroffenen Parteien über die von der Firma durchgeführten Arbeiten zu informieren, insbesondere Dritte vor Arbeitsbeginn über die durchgeführten Arbeiten und Sorgfaltshinweise.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Allgemeine Haftung Die Haftung der Kanalsanierung 24 AG ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Schäden, die durch Dritte oder durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Firma liegen, sind ausgeschlossen.

11.2. Direkte und indirekte Schäden Die Haftung der Firma für direkte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die aufgrund von Umständen eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs der Firma liegen oder die bei der Ausführung der Dienstleistungen nicht vorhersehbar waren.

11.3. Kosten und Aufwendungen Die Haftung der Firma erstreckt sich nicht auf Kosten für Leckortung, Identifizierung von Mängeln, Suche nach undichten Stellen und alle damit verbundenen Aufwendungen. Ebenso wird keine Verantwortung für Kosten übernommen, die durch die Suche nach der Ursache eines Mangels oder durch die Behebung von Schäden entstehen, die nachträglich aufgrund der durch die Firma ausgeführten Arbeiten auftreten.

11.4. Mängelbedingte Haftung Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder andere indirekte Schäden, die durch Mängel oder deren Folgen entstehen. Dies umfasst auch Schäden, die durch die Behebung von Mängeln verursacht werden oder durch nachträgliche Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit den Arbeiten stehen.

11.5. Mängelbeseitigung und Preisminderung Die Haftung der Firma beschränkt sich auf die Beseitigung von Mängeln, die direkt durch die Arbeiten der Firma verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei der Firma zu melden. Die Firma ist berechtigt, anstelle der Mängelbeseitigung eine angemessene Preisminderung oder Rückerstattung zu gewähren.

11.6. Haftung für Hilfspersonen Jegliche Haftung für Schäden, die von Hilfspersonen oder Subunternehmern verursacht werden, ist ausgeschlossen.

11.7. Schäden an Rohrleitungssystemen und Folgeschäden Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden an Rohrleitungssystemen oder für daraus resultierende Folgeschäden, wenn die betroffenen Rohrleitungen sich bereits in einem kritischen Zustand befinden. Dies gilt insbesondere für Rohrleitungen, die stark abgenutzt, erheblich beschädigt oder veraltet sind (älter als 40 Jahre), bei denen bereits ein hohes Risiko besteht.

11.8. Haftung für Personen- und Gesundheitsschäden Die Firma haftet nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder Dritter, die durch die Arbeiten oder durch Mängel an den durch die Firma ausgeführten Arbeiten entstehen. Die Haftung für Personenschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Firma verursacht werden, bleibt hiervon unberührt. Die Haftung für solche Schäden ist in jedem Fall auf den gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt.

12. Verschiedenes / Höhere Gewalt

Die Kanalsanierung 24 AG haftet nicht für die Nichterfüllung, Verlust, Schaden oder Verzögerung, verursacht durch Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, nationale Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, die Befolgung eines Gesetzes, einer Verordnung oder Regierungsanordnung oder durch sonstige Ursachen außerhalb der Kontrolle der Kanalsanierung 24 AG. Die Kanalsanierung 24 AG wird in einem solchen Fall die Situation analysieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren.

13. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Kanalsanierung 24 AG. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Firma berechtigt, die zurückbehaltenen Waren und Materialien zurückzufordern.

14. Datenschutz

Die Kanalsanierung 24 AG verarbeitet und nutzt die im Rahmen des Vertrags erhobenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Kanalsanierung 24 AG verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäss den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Der Kunde stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde kann jederzeit der Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke widersprechen.

15. Änderungen der AGB

Die Kanalsanierung 24 AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website der Kanalsanierung 24 AG veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.

16. Priorität

Diese AGB ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen, die zuvor zwischen den Parteien getroffen wurden. Bestimmungen aus Individualverträgen, die die Bestimmungen dieser AGB weiter spezifizieren, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den AGB des Kunden gelten die Bestimmungen dieser AGB vorrangig, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das schweizerische Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Kanalsanierung 24 AG zuständig. Die Parteien vereinbaren, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben oder ein Schiedsverfahren durchzuführen.

 

Verfasst am 01.01.2023

Version 01.01.23

 

 

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